Mehrfach Gutes tun - mit Ihrer Immobilie

Mit Ihrer Immobilien können Sie bereits zu Lebzeiten Gutes tun und Werte verwirklichen, die ihnen wichtig sind. Zugleich haben Sie viele Möglichkeiten, Ihre Interessen zu wahren – ganz gleich, ob es sich um Immobilien handelt, die Sie selbst nutzen oder nicht.
Vermietete oder verpachtete Immobilien Wohneigentum, das Sie nicht selbst nutzen, können Sie in das Grundstockvermögen der Stiftung einbringen. Die erzielten Erträge und Mieteinnahmen fließen direkt in die von der Stiftung geförderten Projekte. So kommt Ihre Immobilie dauerhaft seelisch behinderten Menschen zugute.

Selbst genutztes Wohneigentum

Möchten Sie mit Ihrem Wohneigentum, das Sie weiterhin bewohnen, Gutes tun, so können Sie es in das Stiftungsvermögen übertragen und sich ein Wohnrecht- oder Nießbrauchsvorbehalt sichern. Während Sie also Ihre Immobilie selbst nutzen, geht Ihr Wohneigentum in das Stiftungsvermögen über.
Für viele engagierte Menschen ist diese Regelung interessant, weil sie so dauerhaft Menschen mit seelischer Behinderung unterstützen und weiterhin „Herr im eigenen Haus“ bleiben. Zudem wissen sie ihr Wohneigentum für die Zeit nach ihrem Tod bei der Stiftung Regenbogen in guten Händen. Ein schöner Gedanke, oder?
Sprechen Sie uns bitte an, wenn diese Idee für Sie interessant ist. Wir beraten Sie gerne.

Hier sind positive Beispiele von Menschen zu finden, denen Stiftung Regenbogen auf ihrem Weg ins selbstbestimmte Leben geholfen hat.

Ihre Steuervorteile

Gemeinnütziges Engagement wird vom Staat honoriert. Sowohl Spenden, die zeitnah für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden müssen, als auch Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung können innerhalb bestimmter Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden.
Wenn Sie Vermögen an eine gemeinnützige Stiftung übertragen erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung bzw. Spendenquittung.
Als gemeinnützige Organisation ist die Stiftung Regenbogen von der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer befreit.