Mit Ihrer Immobilien können Sie bereits zu Lebzeiten Gutes tun und Werte verwirklichen, die ihnen wichtig sind. Zugleich haben Sie viele Möglichkeiten, Ihre Interessen zu wahren – ganz gleich, ob es sich um Immobilien handelt, die Sie selbst nutzen oder nicht.
Vermietete oder verpachtete Immobilien Wohneigentum, das Sie nicht selbst nutzen, können Sie in das Grundstockvermögen der Stiftung einbringen. Die erzielten Erträge und Mieteinnahmen fließen direkt in die von der Stiftung geförderten Projekte. So kommt Ihre Immobilie dauerhaft seelisch behinderten Menschen zugute.
Selbst genutztes Wohneigentum
Möchten Sie mit Ihrem Wohneigentum, das Sie weiterhin bewohnen, Gutes tun, so können Sie es in das Stiftungsvermögen übertragen und sich ein Wohnrecht- oder Nießbrauchsvorbehalt sichern. Während Sie also Ihre Immobilie selbst nutzen, geht Ihr Wohneigentum in das Stiftungsvermögen über.
Für viele engagierte Menschen ist diese Regelung interessant, weil sie so dauerhaft Menschen mit seelischer Behinderung unterstützen und weiterhin „Herr im eigenen Haus“ bleiben. Zudem wissen sie ihr Wohneigentum für die Zeit nach ihrem Tod bei der Stiftung Regenbogen in guten Händen. Ein schöner Gedanke, oder?
Sprechen Sie uns bitte an, wenn diese Idee für Sie interessant ist. Wir beraten Sie gerne.