Langfristig helfen - eine Zustiftung

Bei einer Zustiftung wird Ihre finanzielle Zuwendung dem Stiftungskapital zugeführt, aus dessen Zinserträgen wir die Projekte fördern. Da das Stiftungsvermögen immer erhalten bleiben muss, vermehrt Ihre Zuwendung dauerhaft die Erträge aus dem Stiftungskapital. Somit fördert Ihre Zustiftung die Stiftungsarbeit langfristig und immer wieder.

Ihre Zustiftung unterstützt symbolkräftig den Gründungsgedanken der Stiftung und ist eine sehr wertvolle und wirkungsvolle Unterstützung.

Damit Ihre Zustiftung Ihren Wünschen entsprechend und richtig zugeordnet werden kann, vermerken Sie bei Ihrer Überweisung bitte als Verwendungszweck das Stichwort „freie Zustiftung“.

Wenn Sie wünschen, kann auch ein zweckgebundener Einzelfonds eingerichtet werden. Möchten Sie mit Ihrer Zustiftung ein bestimmtes unserer Projekte fördern, so nennen Sie bitte als Verwendungszweck “Zustiftung” und den Namen des Projekts.

Hier sind positive Beispiele von Menschen zu finden, denen Stiftung Regenbogen auf ihrem Weg ins selbstbestimmte Leben geholfen hat.

Ihre Steuervorteile

Gemeinnütziges Engagement wird vom Staat honoriert. Sowohl Spenden, die zeitnah für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden müssen, als auch Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung können innerhalb bestimmter Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden.
Wenn Sie Vermögen an eine gemeinnützige Stiftung übertragen erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung bzw. Spendenquittung.
Als gemeinnützige Organisation ist die Stiftung Regenbogen von der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer befreit.