Verewigen Sie Ihre Werte

Eine weitere Möglichkeit, mit Ihrem Besitz über das eigene Leben hinaus Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit seelischen Beeinträchtigungen zu unterstützen, ist eine testamentarische Verfügung zugunsten der Stiftung Regenbogen. Das Eigentum oder ein Teil davon geht in diesem Fall nach dem Willen des Erblassers in das Stiftungsvermögen über. Mit den Erträgen fördern wir Projekte nach dem in der Satzung festgeschriebenen Stiftungszweck. Damit sichern und verewigen wir Werte – weit über ein Menschenleben hinaus.

Auch mit kleinen Beträgen Großes bewirken dank Vermächtnis
Wer Gutes hinterlassen möchte, braucht kein großes Vermögen. Mit einem Testament kann man auch bei kleinem Vermögen etwas von dem weitergeben, was einem im Leben wichtig war. Schon 1.000, 2.000 oder 5.000 Euro unterstützen die Projekte von Stiftung Regenbogen wirkungsvoll. Eine Formulierung im Testament könnte beispielweise so aussehen: „Die Stiftung Regenbogen, Arbeit Wohnen Kultur, Werinherstraße 45, 81541 München, soll aus meinem Erbe ein Vermächtnis in Höhe von 2.000 Euro bekommen.“

Sprechen Sie uns bitte an, wenn dieser Gedanke für Sie interessant ist.
Wir beraten Sie gerne.
Wir sind für jede Form der Unterstützung dankbar und versichern Ihnen: Ihre Hilfe kommt voll und ganz den Menschen zugute, deren Betreuung, Begleitung und Förderung wir finanzieren.

Hier sind positive Beispiele von Menschen zu finden, denen Stiftung Regenbogen auf ihrem Weg ins selbstbestimmte Leben geholfen hat.

Ihre Ansprechpartnerin

Elke Seyband
Stiftungsmanagement
Stiftung Regenbogen

T +49 (0)89 45 69 83-0
elke.seyband@stiftungregenbogen.de

Ihre Steuervorteile

Gemeinnütziges Engagement wird vom Staat honoriert. Sowohl Spenden, die zeitnah für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden müssen, als auch Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung können innerhalb bestimmter Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden.
Wenn Sie Vermögen an eine gemeinnützige Stiftung übertragen erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung bzw. Spendenquittung.
Als gemeinnützige Organisation ist die Stiftung Regenbogen von der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer befreit.